Sozialgesetzbuch.de

Alle wichtigen
Sozialgesetze
Online

16. April 2025  

Sozialgesetzbuch.de Suche

Exceltabellen zur Rentenschätzung

Da die Rentenberechnung sehr komplex ist, wäre eine Tabelle, mit der Sie eine komplette Rentenberechnung durchführen können, wahrscheinlich mehrere MB groß. Wenn Sie auf den Pfennig genau wissen wollen, wie hoch Ihr Rentenanspruch zur Zeit ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.

Die hier angebotenen Tabellen sollen Ihnen nur einen ungefähren Überblick verschaffen. Dafür sind es sehr kleine Dateien, die Sie schnell heruntergeladen haben.

Rentenberechnung alte Bundesländer (Zip-Version, ca. 21 KB):
Wenn Sie ausschließlich in den alten Bundesländern gearbeitet haben, ermitteln Sie mit dieser Tabelle überschlägig den heutigen Stand Ihrer Rente. Sie müssen nur Ihre jährlichen Entgelte eingeben und können sofort den Rentenbetrag ablesen. Außerdem können Sie die Rente auf der Grundlage gleichbleibender Entgelte bis zum 65. Lebensjahr hochrechnen. Wenn Sie mit 60 oder 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie u.U. einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Mit dieser Tabelle können Sie ebenfalls ausrechnen, wie hoch dieser Abschlag ist und wie viel Sie zum Ausgleich dieser Minderung in die Rentenkasse einzahlen können. Darüber hinaus wird errechnet, wie hoch Ihre Zulagen für eine "Riester-Rente" wären. Diese Tabelle basiert auf den ab 01.07.2003 gültigen Werten.

Rentenberechnung neue Bundesländer (Zip-Version, ca. 22 KB):
Wenn Sie ausschließlich in den neuen Bundesländern gearbeitet haben, ermitteln Sie mit dieser Tabelle überschlägig den heutigen Stand Ihrer Rente. Sie müssen nur Ihre jährlichen Entgelte eingeben und können sofort den Rentenbetrag ablesen. Außerdem können Sie die Rente auf der Grundlage gleichbleibender Entgelte bis zum 65. Lebensjahr hochrechnen. Wenn Sie mit 60 oder 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie u.U. einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Mit dieser Tabelle können Sie ebenfalls ausrechnen, wie hoch dieser Abschlag ist und wie viel Sie zum Ausgleich dieser Minderung in die Rentenkasse einzahlen können. Darüber hinaus wird errechnet, wie hoch Ihre Zulagen für eine "Riester-Rente" wären. Diese Tabelle basiert auf den ab 01.07.2003 gültigen Werten.

Rentenberechnung alte und neue Bundesländer:
Wenn Sie sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet haben laden Sie sich am besten beide Tabellen herunter und addieren die errechneten Beträge)


Tools



© 1998-2007 Sozialgesetzbuch.de - alle Rechte vorbehalten.
Verantwortlich für den Inhalt s. Impressum.
Sozialgesetzbuch.de ist keine Seite einer offiziellen Stelle! Die Gesetzestexte werden nach bestem Wissen und Gewissen und zeitlichen Möglichkeiten gepflegt. Der jeweilige Rechtsstand ist angegeben. Alle Angaben ohne Gewähr. Wenn Sie auf diesen Seiten einen Fehler entdecken, schicken Sie bitte eine kurze Nachricht über die Dialogseite.