Exceltabellen zur Rentenschätzung
Da die Rentenberechnung sehr komplex ist, wäre eine Tabelle, mit der Sie
eine komplette Rentenberechnung durchführen können, wahrscheinlich mehrere MB
groß. Wenn Sie auf den Pfennig genau wissen wollen, wie hoch Ihr
Rentenanspruch zur Zeit ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger
eine Rentenauskunft beantragen.
Die hier angebotenen Tabellen sollen Ihnen nur einen ungefähren Überblick
verschaffen. Dafür sind es sehr kleine Dateien, die Sie schnell heruntergeladen
haben.
Rentenberechnung alte Bundesländer (Zip-Version, ca. 21 KB):
Wenn Sie ausschließlich in den alten Bundesländern gearbeitet haben, ermitteln
Sie mit dieser Tabelle überschlägig den heutigen Stand Ihrer Rente. Sie
müssen nur Ihre jährlichen Entgelte eingeben und können sofort den
Rentenbetrag ablesen. Außerdem können Sie die Rente auf der Grundlage
gleichbleibender Entgelte bis zum 65. Lebensjahr hochrechnen. Wenn Sie mit 60
oder 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie u.U. einen Rentenabschlag in
Kauf nehmen. Mit dieser Tabelle können Sie ebenfalls ausrechnen, wie hoch
dieser Abschlag ist und wie viel Sie zum Ausgleich dieser Minderung in die
Rentenkasse einzahlen können. Darüber hinaus wird errechnet, wie hoch Ihre
Zulagen für eine "Riester-Rente" wären. Diese Tabelle basiert auf den ab
01.07.2003 gültigen Werten.
Rentenberechnung neue Bundesländer (Zip-Version, ca. 22 KB):
Wenn Sie ausschließlich in den neuen Bundesländern gearbeitet haben, ermitteln
Sie mit dieser Tabelle überschlägig den heutigen Stand Ihrer Rente. Sie
müssen nur Ihre jährlichen Entgelte eingeben und können sofort den
Rentenbetrag ablesen. Außerdem können Sie die Rente auf der Grundlage
gleichbleibender Entgelte bis zum 65. Lebensjahr hochrechnen. Wenn Sie mit 60
oder 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie u.U. einen Rentenabschlag in
Kauf nehmen. Mit dieser Tabelle können Sie ebenfalls ausrechnen, wie hoch
dieser Abschlag ist und wie viel Sie zum Ausgleich dieser Minderung in die
Rentenkasse einzahlen können. Darüber hinaus wird errechnet, wie hoch Ihre
Zulagen für eine "Riester-Rente" wären. Diese Tabelle basiert auf den ab
01.07.2003 gültigen Werten.
Rentenberechnung alte und neue Bundesländer:
Wenn Sie sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet
haben laden Sie sich am besten beide Tabellen herunter und addieren die
errechneten Beträge)
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